Vorab das Kleingedruckte:
Eigentümerversammlungen können ab sofort auch vollständig online und ohne Anwesenheit der Wohnungseigentümer durchgeführt werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung trat am 17.10.2024 in
Kraft. Nach der Gesetzesänderung können die Wohnungseigentümer mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen die Möglichkeit rein virtueller Eigentümerversammlungen in ihrer
Gemeinschaft beschließen; die Erlaubnis ist auf einen Zeitraum von drei Jahren ab Beschlussfassung begrenzt.
Der neue § 23 Abs. 1a WEG im Wortlaut: "Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines
Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle
Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar
sein."
Zudem wird ein neuer § 48 Abs. 6 WEG eingeführt: "Fassen die Wohnungseigentümer vor dem 1. Januar 2028 einen Beschluss nach § 23 Absatz 1a, ist bis einschließlich 2028 mindestens
einmal im Jahr eine Präsenzversammlung durchzuführen, sofern die Wohnungseigentümer hierauf nicht durch einstimmigen Beschluss verzichten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur
Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der in einer virtuellen Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse."
Der Vollständigkeit halber das Bundesgesetzblatt, da wir oft Anfragen bezüglich diesem Thema erhalten: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/306/VO
Wir möchten Ihre Qualitätserwartungen nicht nur erfüllen, sondern immer wieder aufs Neue
übertreffen.
Wir halten unsere Versammlungen ausschließlich vor Ort, hybrid (virtuell und vor Ort) oder rein virtuell ab.
Die rechtlichen Voraussetzungen müssen
und werden natürlich unsererseits strikt eingehalten!
Technische und datenschutzrechtliche Informationen bzw. gesetzliche Bestimmungen werden bei unseren Lösungen & Services entsprechend
erfüllt.
Unser Grundsatz:
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden bestmöglich bei allen technischen und anderen Anliegen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass wir Ihre Erwartungen bei der Durchführung von
vor Ort, hybriden oder rein virtuellen Meetings nicht nur erfüllen, sondern Ihre Erwartungen stets aufs Neue übertreffen.
Ihre LiSeWa GmbH - die Hausverwaltung!